Compliance · DORA Artikel 30

DORA-Compliance im Fragebogen vom Bankkunden: den Betrieb nachweisfähig machen

Kurz gesagt

Ein DORA-Fragebogen vom Bankkunden fragt nicht nach einem Dokument, sondern nach eurem Betrieb: Artikel 30 regelt die Vertragsbestimmungen, das Informationsregister nach Artikel 28 Absatz 3 nennt Betriebsorte und Subunternehmer. Pexon macht den Kubernetes-Betrieb nachweisfähig, mit Ausstiegsfähigkeit und dokumentierten Verarbeitungsregionen. Kein Testat, sondern Antworten aus dem laufenden Betrieb.

Beleg aus dem regulierten Umfeld: eine Azure-AKS-Umgebung für eine Genossenschaftsbank, Volumen 102.700 EUR.

ISO 27001 zertifiziert
Betrieb aus Deutschland
Servicezeit Mo-Fr 08:00-18:00 MEZ
Microsoft Solutions Partner (Digital & App Innovation, Infrastructure Azure, Data & AI Azure), ISO/IEC 27001, Google Cloud Partner, AWS Partner

Warum das Raten beim DORA-Fragebogen teuer wird

Der Fragebogen kommt, weil DORA euren Bankkunden dazu zwingt. Beantworten müsst ihr ihn, und zwar mit Angaben aus dem Betrieb statt mit einer Selbstauskunft. Seit dem 16. Januar 2025 sind VAIT, KAIT und ZAIT aufgehoben, die BAIT bestehen nur noch übergangsweise für Institute, die DORA noch nicht anwenden müssen, und laufen zum 31. Dezember 2026 aus.

Die Antwort steht nicht im Vertrag
Artikel 30 Absatz 2 nennt die Mindestinhalte für jeden IKT-Vertrag: Leistungsbeschreibung, Verarbeitungs- und Speicherorte, Meldewege, Mitwirkung, Kündigung. Wer das nicht aus dem Betrieb belegen kann, liefert Prosa.
Die Pflicht ist die eures Kunden, die Arbeit ist eure
Das Finanzunternehmen trägt die Nachweispflicht. Der Fragebogen landet trotzdem bei euch, und eine unklare Antwort verschiebt den Vertrag oder kostet ihn.
Der Stichtag hängt am Kalender eures Kunden
Datenstichtag des Informationsregisters ist der 31. Dezember des Vorjahres. Das Einreichungsfenster lag 2026 zwischen dem 9. und dem 30. März. Eure Angaben müssen also zum Jahreswechsel stehen.

Was bedeutet DORA-Compliance für einen IKT-Dienstleister?

DORA-Compliance bedeutet für einen IKT-Dienstleister nicht, selbst eine Zulassung zu haben, sondern die Angaben liefern zu können, die ein Finanzunternehmen für seine eigenen Pflichten braucht. DORA ist die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und ist seit dem 17. Januar 2025 anzuwenden. Verpflichtet sind Banken, Versicherer, Zahlungsdienstleister und weitere Finanzunternehmen. Wer sie mit Software oder Betrieb beliefert, ist IKT-Drittdienstleister und wird über den Vertrag seines Kunden erfasst.

Konkret sind es drei Pflichten, die bei euch ankommen. Erstens schreibt Artikel 30 Absatz 2 Mindestinhalte für jeden IKT-Vertrag vor, darunter Leistungsbeschreibung, Verarbeitungs- und Speicherorte, Meldewege und Kündigung. Zweitens kommen nach Artikel 30 Absatz 3 Zugangs- und Inspektionsrechte sowie eine Ausstiegsstrategie dazu, sobald euer Dienst eine kritische oder wichtige Funktion stützt. Drittens meldet euer Kunde euch nach Artikel 28 Absatz 3 in seinem Informationsregister an die BaFin, mit Betriebsorten, Diensten und Subunternehmern.

Deshalb entscheidet sich DORA-Compliance im Betrieb und nicht im Marketing-Text. Ein Kubernetes-Cluster, dessen Regionen, Zugriffe, Änderungen und Wiederherstellungen laufend dokumentiert sind, beantwortet den Fragebogen aus Belegen. Ein Cluster ohne diese Dokumentation beantwortet ihn aus dem Gedächtnis, und genau das fällt in der Prüfung auf.

Quelle: Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA), Artikel 28 und 30. Anwendungsbeginn 17. Januar 2025.

Welche DORA-Fundstellen treffen den Betrieb?

Vier Fundstellen entscheiden, was ein Bankkunde von euch verlangen darf. Alle vier betreffen den Betrieb, nicht die Werbeaussage.

Artikel 30 Vertragsbestimmungen
Absatz 2 legt die Mindestinhalte für alle IKT-Verträge fest, von der Leistungsbeschreibung über Verarbeitungs- und Speicherorte bis zu Meldewegen und Kündigung (DORA, Verordnung EU 2022/2554, Artikel 30 Absatz 2)
Absatz 3 bei kritischen Funktionen
Stützt euer Dienst eine kritische oder wichtige Funktion, kommen Zusatzanforderungen dazu, unter anderem Zugangs- und Inspektionsrechte sowie Ausstiegsstrategien (DORA Artikel 30 Absatz 3)
Artikel 28 Informationsregister
Absatz 3 verpflichtet Finanzunternehmen, das Register mindestens jährlich an die BaFin zu übermitteln. Eure Betriebsorte und Subunternehmer stehen darin (DORA Artikel 28 Absatz 3)
16.01.2025 VAIT, KAIT und ZAIT aufgehoben
Mit Ablauf des 16. Januar 2025 sind VAIT, KAIT und ZAIT aufgehoben, die BAIT bestehen übergangsweise fort und laufen zum 31. Dezember 2026 aus (BaFin, Aufhebung der Rundschreiben, 2025)

Ab wann sich der nachweisfähige Betrieb lohnt

Ein nachweisfähiger Kubernetes-Betrieb lohnt sich, sobald ein Finanzunternehmen zu euren Kunden zählt, euer Dienst dort eine kritische oder wichtige Funktion stützt und ihr Verarbeitungsorte, Subunternehmer und Ausstiegsfähigkeit nicht aus dem laufenden Betrieb belegen könnt.
1 Finanzkunde
reicht, damit der Fragebogen bei euch landet
Absatz 3
greift, sobald ihr eine kritische oder wichtige Funktion stützt
31. Dezember
Datenstichtag des Registers, an dem eure Angaben stehen müssen

Was steht in DORA Artikel 30 Absatz 2 und Absatz 3?

Die Tabelle ordnet jede Fundstelle einer Betriebsfrage zu: was verlangt wird, was das im Cluster bedeutet und wer den Nachweis liefert. Die letzte Zeile ist der Fehler, der in fast jedem Fragebogen-Gespräch auftaucht.

FundstelleWas verlangt wirdWas das im Cluster bedeutetWer liefert
Artikel 30 Absatz 2Mindestinhalte für alle IKT-Verträge: Leistungsbeschreibung, Verarbeitungs- und Speicherorte, Meldewege, Mitwirkung, KündigungCluster-Umfang, Regionen und Zuständigkeiten sind dokumentiertPexon liefert die Betriebsangaben, euer Vertrag trägt sie
Artikel 30 Absatz 3Zusatzanforderungen bei kritischen oder wichtigen Funktionen, unter anderem Zugangs- und Inspektionsrechte sowie AusstiegsstrategienExportwege, Datenformate, Übergabepfad und PrüfzugängePexon baut den Nachweis, die Einstufung trifft euer Kunde
Artikel 28 Absatz 3Informationsregister, mindestens jährlich an die BaFinAktuelle Liste von Betriebsorten, Subunternehmern und DienstenPexon liefert zu, gemeldet wird vom Finanzunternehmen
Einreichungsfenster2026 vom 9. bis 30. März, Datenstichtag ist der 31. Dezember des VorjahresDie Angaben müssen zum Jahreswechsel stehen, nicht erst im MärzEuer Kunde reicht ein, ihr liefert vorher zu
Der 31. MärzFrist der BaFin an die europäischen AufsichtsbehördenBetrifft euch nicht direkt, wird aber regelmäßig als eure Frist gelesenDie Aufsicht, nicht ihr

Stand 20. August 2026. Grundlage: Verordnung (EU) 2022/2554 sowie die BaFin-Angaben zur Einreichung der Informationsregister 2026 (Datenstichtag 31. Dezember 2025, Einreichungsfenster 9. bis 30. März 2026). Ob euer Dienst als kritische oder wichtige Funktion eingestuft wird, entscheidet euer Kunde, nicht wir.

Wofür Bankkunden Nachweise verlangen

Use Case 01

Fragebogen eines Bankkunden beantworten

Der Kunde fragt das IKT-Drittparteienrisiko ab. Pexon liefert die Betriebsangaben dazu: Cluster-Umfang, Regionen, Zugriffswege, Änderungshistorie, Meldewege.

Artikel 30 Absatz 2 und 3 Punkt für Punkt mit Betriebsnachweisen hinterlegt
Use Case 02

Verarbeitungsorte und Subunternehmer belegen

Wo laufen die Nodes, wo liegen die Backups, wer sind die Vorlieferanten. Pexon führt das als Betriebsliste und schreibt sie im Retainer monatlich fort. Ein Muster der Liste gibt es noch nicht.

1 aktuelle Liste statt einer Sammelaktion vor dem Stichtag
Use Case 03

Ausstiegsfähigkeit nachweisen

Artikel 30 Absatz 3 verlangt eine Ausstiegsstrategie. Pexon beschreibt Exportwege, Datenformate und den Übergabepfad und übt die Wiederherstellung.

2.000 bis 4.000 EUR je Übung, mit Protokoll als Nachweis
Use Case 04

Zulieferung zum Informationsregister

Euer Kunde meldet, ihr liefert zu. Pexon wird die Felder bereitstellen, die für Dienstleister, Betriebsorte und Dienste gefordert sind.

31. Dezember als Datenstichtag, Zulieferung vor dem Einreichungsfenster

Muss unser Cluster für DORA umziehen?

Nein. Nachweisfähig wird der Betrieb, nicht die Plattform darunter. Wir setzen auf der Umgebung auf, in der euer Cluster heute läuft.

Plattform und Betriebsmodell

Azure AKS · Betrieb inklusive Worker-Nodes, Upgrades und Patching, mit dokumentierten Verarbeitungsregionen.
Andere Kubernetes-Umgebungen · Managed-Cluster anderer Anbieter und selbst betriebene Cluster auf eigener Hardware.
Kein Umzug nötig · Der Cluster bleibt, wo er ist. Wir setzen auf dem bestehenden Betrieb auf.

Nachweise und Prüfzugänge

Register-Zulieferung · Die Felder zu Dienstleistern, Betriebsorten und Diensten, die euer Kunde für sein Informationsregister braucht.
Audit-Trail · Monatliche Aufbereitung von Konfigurations-, Zugriffs- und Änderungsnachweisen.
Zugangs- und Inspektionsrechte · Was Artikel 30 Absatz 3 verlangt, wird im Betrieb abgebildet und nicht nur im Vertrag zugesagt.

Wie der nachweisfähige Betrieb funktioniert

1
Fragebogen Zeile für Zeile durchgehen
Wir trennen, was aus dem Vertrag kommt, was aus dem Betrieb kommt und was ein Anwalt beantworten muss.
2
Bestand aufnehmen
Cluster, Regionen, Zugriffe, Subunternehmer, Backups. Was nicht belegbar ist, kommt auf die Lückenliste.
3
Lücken im Betrieb schließen
Fehlende Protokolle, fehlende Rollentrennung und fehlende Wiederherstellungsnachweise werden nachgezogen.
4
Ausstiegsfähigkeit bauen
Exportwege, Datenformate und ein beschriebener Übergabepfad, damit Artikel 30 Absatz 3 nicht nur behauptet ist.
5
Jede Antwort belegen
Zu jeder Angabe im Fragebogen gehört eine Quelle aus dem Betrieb: Report, Protokoll oder Konfigurationsstand.
6
Monatlich fortschreiben
Der Audit-Trail läuft weiter, damit die nächste Prüfung nicht wieder bei null anfängt.
Wie wir den Betrieb eures Clusters übernehmen

Wer beantwortet den DORA-Fragebogen für euren Betrieb?

Selbst geraten
-Antworten aus dem Gedächtnis, ohne Beleg aus dem Betrieb
-Verarbeitungsorte und Subunternehmer nirgends aktuell geführt
-Vor jeder Prüfung fängt die Sammelei von vorn an
Beratung ohne Betrieb
-Liefert Vertragstext, keine Betriebsnachweise
-Kennt den Cluster nicht, aus dem die Antworten kommen müssen
-Endet mit dem Gutachten, nicht mit dem Nachweis
Mit Pexon
Antworten kommen aus dem laufenden Kubernetes-Betrieb
Monatlicher Audit-Trail statt Sammelaktion vor dem Stichtag
Kein Testat, aber Nachweise, die einer Prüfung standhalten

In vier Phasen zur belegten Antwort

1
Woche 1
Fragebogen-Durchgang
Gemeinsame Durchsicht, Trennung in Vertrags-, Betriebs- und Rechtsfragen.
2
Woche 2 bis 3
Bestandsaufnahme
Cluster, Regionen, Zugriffe und Subunternehmer werden gegen Artikel 30 gespiegelt.
3
Woche 4 bis 8
Lücken schließen
Fehlende Nachweise entstehen im Betrieb, Ausstiegsfähigkeit und Meldewege werden beschrieben.
4
laufend
Audit-Trail
Monatliche Aufbereitung, damit die Angaben zum Stichtag eures Kunden aktuell sind.

Was kostet ein DORA-fähiger Betrieb?

Der Einstieg ist das NIS2- und C5-Modul: der monatliche Nachweis-Betrieb, aus dem die DORA-Antworten kommen. Die Zahlen sind Orientierung, kein verbindliches Angebot.

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Euer Einstieg
ab 1.500 EUR im Monat
NIS2- und C5-Modul · 1.500 bis 3.000 EUR im Monat
Enthält:
Nachweis-Paket · Konfigurations-Report, Änderungshistorie und Zugriffsnachweise als monatliche Zulieferung. Das Paket wird derzeit aufgebaut, ein Muster liegt noch nicht vor.
Register-Zulieferung · Die Betriebsangaben, die euer Kunde für sein Informationsregister braucht.
DR-Übung · 2.000 bis 4.000 EUR je Übung, mit Protokoll. Servicezeit Mo-Fr 08:00-18:00 MEZ, ohne Zusage von Verfügbarkeitsprozenten.
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Unverbindlich, ohne Folgeverpflichtung

Häufige Fragen

Was verlangt DORA Artikel 30 von einem IKT-Dienstleister?
Artikel 30 regelt die wesentlichen Vertragsbestimmungen. Absatz 2 nennt die Mindestinhalte für alle IKT-Verträge: Leistungsbeschreibung, Verarbeitungs- und Speicherorte, Meldewege, Mitwirkung bei Vorfällen und Kündigung. Absatz 3 legt für Dienste nach, die eine kritische oder wichtige Funktion stützen, unter anderem Zugangs- und Inspektionsrechte sowie Ausstiegsstrategien.
Was ist das DORA-Informationsregister?
Das DORA-Informationsregister ist das Verzeichnis aller vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen, das ein Finanzunternehmen nach Artikel 28 Absatz 3 führt und an die BaFin übermittelt. Darin stehen euer Unternehmen, die erbrachte Dienstleistung, die Verarbeitungs- und Speicherorte sowie eure Subunternehmer. Ihr führt kein eigenes Register, ihr liefert die Angaben für das eures Kunden zu.
Wann muss das DORA-Informationsregister eingereicht werden?
Finanzunternehmen übermitteln es nach Artikel 28 Absatz 3 mindestens jährlich an die BaFin, in einem jährlich gesetzten Einreichungsfenster. 2026 lag es zwischen dem 9. und dem 30. März, Datenstichtag war der 31. Dezember des Vorjahres. Der 31. März ist die Frist der BaFin an die europäischen Aufsichtsbehörden, nicht eure.
Was kostet ein DORA-fähiger Kubernetes-Betrieb?
Der Einstieg ist das NIS2- und C5-Modul mit 1.500 bis 3.000 EUR im Monat. Es enthält das Nachweis-Paket, die Register-Zulieferung und den monatlichen Audit-Trail. Eine DR-Übung kostet 2.000 bis 4.000 EUR je Übung. Das sind Orientierungswerte, kein verbindliches Angebot, und sie hängen an Größe und Umfang des Clusters.
Gilt DORA für uns, wenn wir keine Bank sind?
DORA verpflichtet Finanzunternehmen. Als SaaS-Anbieter seid ihr IKT-Drittdienstleister und werdet über den Vertrag eures Kunden erfasst. Ob ihr selbst unter eine Regelung fallt, beantwortet ein Anwalt, nicht wir. Was wir liefern, sind die Betriebsangaben, die euer Kunde für seine Pflichten braucht.
Wo hört unsere Leistung beim DORA-Fragebogen auf?
Wir geben keine Rechtsberatung und stellen kein Testat aus. Wir beurteilen auch nicht, ob euer Dienst eine kritische oder wichtige Funktion stützt, das entscheidet euer Kunde. Und wir unterschreiben nichts, was wir nicht aus dem Betrieb belegen können, etwa Verfügbarkeitsprozente ohne Messgrundlage.
Wie machen wir unseren Kubernetes-Betrieb DORA-fähig?
In vier Schritten: den Fragebogen durchgehen, den Bestand aufnehmen, die Lücken im Betrieb schließen und den Nachweis monatlich fortschreiben. Zuerst zählt, was ihr heute belegen könnt: Verarbeitungsorte, Subunternehmer, Zugriffe, Wiederherstellung. Alles andere ist eine Behauptung, die im Audit nicht trägt.

Der Fragebogen liegt vor? Dann gehen wir ihn durch.

Bringt den Fragebogen eures Kunden mit. Im Erstgespräch trennen wir, was aus dem Vertrag kommt, was aus dem Betrieb kommt und was ein Anwalt beantworten muss.

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CEO @ Pexon Consulting
Aktualisiert am 20. August 2026

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