CSRD Übergangsbestimmungen: Phase-in strategisch nutzen

CSRD Übergangsbestimmungen nach Omnibus 2026: Schwellenwerte angehoben, ESRS verschlankt, Welle 2 verschoben. So nutzen Sie die Phase-in strategisch.

19 Feb.. 2025 | ESG & Sustainability

Inhaltsverzeichnis

Pexon Consulting | 9 Min. Lesezeit | 25.03.2026


TL;DR

Das EU-Omnibus-Paket beschränkt die CSRD-Berichtspflicht auf Unternehmen mit über 1.000 MA und 450 Mio. Euro Umsatz — 80 % der ursprünglich Betroffenen fallen raus. Trotzdem brauchen auch kleinere Firmen ESG-Daten: Banken und Großkunden fordern sie. Dieser Artikel zeigt, welche Phase-in-Erleichterungen gelten und wie Sie jetzt eine schlanke ESG-Datenpipeline aufbauen.


Von 50.000 auf unter 5.000: Was das Omnibus-Paket verändert hat

Am 26. Februar 2026 wurde die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Zahlen sprechen für sich:

Kriterium Vor Omnibus Nach Omnibus
Mitarbeitende ab 250 ab 1.000
Umsatz ab 50 Mio. € ab 450 Mio. €
Betroffene Unternehmen (EU) ca. 50.000 ca. 5.000
Betroffene in Deutschland ca. 13.000 unter 500
Reduktion — ca. 80–90 %

Für Deutschland bedeutet das: Weniger als 500 Unternehmen und Konzerne müssen künftig einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD erstellen. Das ist ein Rückgang von über 90 % gegenüber der ursprünglichen Planung.

Gleichzeitig wurden die ESRS-Datenpunkte drastisch reduziert. Das ursprüngliche Set 1 umfasste 1.178 Datenpunkte. Die überarbeiteten ESRS, die voraussichtlich im Q2 2026 als delegierte Rechtsakte veröffentlicht werden, sollen nur noch rund 330 Datenpunkte enthalten.

Unsere Einschätzung: Die Entlastung ist real — aber sie ist kein Freifahrtschein. Wer jetzt nichts tut, wird in 18 Monaten von Kunden und Banken unter Druck gesetzt, ohne vorbereitet zu sein.

Die neuen Fristen: Wer muss wann berichten?

Die Omnibus-Richtlinie hat die Zeitpläne deutlich verschoben. Hier der aktuelle Stand:

Welle 1 — Große börsennotierte Unternehmen (ehemals NFRD-pflichtig):

  • Berichten seit GJ 2024 nach den aktuellen ESRS
  • Quick-Fix-Erleichterungen gelten für GJ 2025 und 2026
  • Ab GJ 2027: Umstellung auf die überarbeiteten ESRS

Welle 2 — Große nicht-börsennotierte Unternehmen:

  • Ursprünglich: Erstbericht für GJ 2025
  • Jetzt: Verschoben auf GJ 2027 (Erstbericht in 2028)
  • Nur noch relevant bei >1.000 MA und >450 Mio. € Umsatz

Welle 3 — Börsennotierte KMU:

  • Ursprünglich: GJ 2026
  • Jetzt: Verschoben auf GJ 2028 (Erstbericht in 2029)
  • Freiwilliger Standard VSME als Alternative empfohlen

Nationale Umsetzung in Deutschland:

  • Das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz steht noch aus
  • Frist für die nationale Umsetzung der Omnibus-Richtlinie: 19. März 2027
  • Bis dahin gilt der alte Rechtsrahmen (CSR-RUG von 2017)

Für Unternehmen zwischen 300 und 1.000 Mitarbeitenden heißt das: Keine direkte Berichtspflicht. Aber die Pflicht, ESG-Daten an berichtspflichtige Kunden zu liefern, bleibt bestehen — über die sogenannte Value-Chain-Berichterstattung.


Phase-in-Erleichterungen: Was darf verschoben werden?

Die Phase-in-Bestimmungen der ESRS erlauben es, bestimmte Themen in den ersten Berichtsjahren auszuklammern. Durch das Omnibus-Paket wurden diese Erleichterungen auf alle Unternehmen der ersten Welle ausgeweitet — nicht nur auf solche mit unter 750 Beschäftigten.

Folgende Themen dürfen zunächst ausgelassen werden:

  • ESRS E4 — Biodiversität und Ökosysteme
  • ESRS S2 — Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette
  • ESRS S3 — Betroffene Gemeinschaften
  • ESRS S4 — Verbraucher und Endnutzer
  • Finanzielle Auswirkungen — Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten von Nachhaltigkeitsthemen (verschoben auf GJ 2027)

Was nicht verschoben werden darf:

  • ESRS E1 — Klimawandel (bleibt Pflicht ab dem ersten Berichtsjahr)
  • ESRS S1 — Eigene Belegschaft
  • ESRS G1 — Unternehmensführung
  • Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality)

Strategische Empfehlung

Nutzen Sie die Phase-in — aber strategisch. Wer Biodiversität und Lieferketten-Sozialthemen jetzt komplett ignoriert, muss 2027 alles gleichzeitig aufholen. Besser: Im ersten Jahr die Wesentlichkeitsanalyse breit anlegen und Datenquellen identifizieren, auch wenn die Berichtspflicht noch nicht greift.


Die ESG-Datenpipeline: Vom Excel-Chaos zur automatisierten Architektur

Die größte Herausforderung bei der CSRD-Berichterstattung ist nicht die Regulatorik — es sind die Daten. In unseren Projekten sehen wir dasselbe Muster: Unternehmen haben die Informationen, aber sie liegen in 15 verschiedenen Systemen, werden manuell zusammengetragen und jedes Jahr neu zusammengestellt.

Eine skalierbare ESG-Datenpipeline sieht anders aus:

┌─────────────────────────────────────────────────────────┐
│ ESG-Datenpipeline │
├─────────────────────────────────────────────────────────┤
│ │
│ ┌─────────┐ ┌─────────┐ ┌──────────┐ ┌──────────┐ │
│ │ ERP │ │ HR │ │ Energie- │ │ Lieferan-│ │
│ │ (SAP, │ │ System │ │ manage- │ │ ten- │ │
│ │ D365) │ │ │ │ ment │ │ portal │ │
│ └────┬────┘ └────┬────┘ └────┬─────┘ └────┬─────┘ │
│ │ │ │ │ │
│ ▼ ▼ ▼ ▼ │
│ ┌─────────────────────────────────────────────────┐ │
│ │ Daten-Integration (Azure Data Factory │ │
│ │ / Microsoft Fabric / Custom ETL) │ │
│ └────────────────────┬────────────────────────────┘ │
│ │ │
│ ▼ │
│ ┌─────────────────────────────────────────────────┐ │
│ │ ESG Data Warehouse │ │
│ │ ┌──────────┬───────────┬──────────────────┐ │ │
│ │ │ Umwelt │ Soziales │ Governance │ │ │
│ │ │ (E1-E5) │ (S1-S4) │ (G1) │ │ │
│ │ └──────────┴───────────┴──────────────────┘ │ │
│ └────────────────────┬────────────────────────────┘ │
│ │ │
│ ┌────────────┼────────────┐ │
│ ▼ ▼ ▼ │
│ ┌────────────┐ ┌──────────┐ ┌──────────────┐ │
│ │ Validierung│ │ XBRL/ │ │ Dashboard │ │
│ │ & Audit │ │ ESEF │ │ & Monitoring │ │
│ │ Trail │ │ Export │ │ │ │
│ └────────────┘ └──────────┘ └──────────────┘ │
│ │
└─────────────────────────────────────────────────────────┘

Die vier Bausteine im Detail:

1. Datenquellen anbinden. ERP-Systeme liefern Energieverbrauch, Scope-1-Emissionen und Materialflüsse. HR-Systeme liefern Mitarbeitendenkennzahlen (S1). Lieferantenportale liefern Scope-3-Daten. Energiemanagementsysteme liefern Verbrauchsdaten in Echtzeit.

2. Integration und Harmonisierung. Tools wie Microsoft Fabric oder Azure Data Factory konsolidieren die Datenströme in ein einheitliches Modell. Automatische Qualitätsprüfungen erkennen fehlende Werte und Ausreißer.

3. ESG Data Warehouse. Ein zentraler Datenspeicher, der nach ESRS-Kategorien strukturiert ist. Jeder Datenpunkt hat eine Herkunft, einen Zeitstempel und einen Verantwortlichen — das ist entscheidend für die Prüfungssicherheit.

4. Reporting und Export. Dashboards für das laufende Monitoring. XBRL-Export für die gesetzliche Berichterstattung. Audit Trail für die Wirtschaftsprüfer.

Praxiswert: Unternehmen, die im ersten Jahr eine saubere Datenpipeline aufbauen, reduzieren den Aufwand für den Folgebericht um 60–70 %. Wer jedes Jahr bei Null anfängt, zahlt jedes Jahr den vollen Preis.

Mittelstand unter 1.000 MA: Warum ESG-Daten trotzdem strategisch sind

Die Omnibus-Erleichterungen haben eine klare Botschaft: Der Mittelstand unter 1.000 Mitarbeitenden ist von der direkten CSRD-Pflicht befreit. Aber „befreit“ bedeutet nicht „irrelevant“.

Drei Treiber bleiben bestehen:

Lieferketten-Druck. Berichtspflichtige Großunternehmen müssen über ihre gesamte Wertschöpfungskette berichten (Scope 3, ESRS S2). Das heißt: Sie werden ESG-Daten von ihren Zulieferern einfordern. Wer keine strukturierten Daten liefern kann, fällt im Lieferanten-Ranking zurück.

Banken und Finanzierung. Seit 2024 fragen immer mehr Banken ESG-Daten im Kreditprozess ab. Die EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet Finanzinstitute, den Anteil nachhaltiger Finanzierungen offenzulegen. Wer keinen ESG-Datensatz vorweisen kann, zahlt höhere Zinsen oder bekommt die Finanzierung nicht.

Freiwilliger Standard VSME. Die EU-Kommission hat im Juli 2025 den Voluntary SME Standard (VSME) veröffentlicht. Er ist deutlich schlanker als die vollständigen ESRS und bietet einen pragmatischen Einstieg für Unternehmen, die nicht berichtspflichtig sind, aber ESG-Daten benötigen.

Unsere Empfehlung für Unternehmen mit 300–1.000 Mitarbeitenden: Starten Sie mit dem VSME. Er deckt die wichtigsten Datenpunkte ab, die Banken und Großkunden ohnehin fordern. Ein AI Readiness Assessment kann dabei helfen, den Reifegrad Ihrer Dateninfrastruktur einzuschätzen und Lücken zu identifizieren.


5 häufige Fragen zu CSRD-Übergangsbestimmungen

Muss mein Unternehmen 2026 einen CSRD-Bericht erstellen?

Nur wenn Sie zur Welle 1 gehören (ehemals NFRD-pflichtig, große börsennotierte Unternehmen) und die neuen Schwellenwerte erfüllen (>1.000 MA, >450 Mio. € Umsatz). Alle anderen Wellen wurden auf 2027 bzw. 2028 verschoben. In Deutschland steht das Umsetzungsgesetz zudem noch aus.

Was bedeutet die Omnibus-Richtlinie für den Mittelstand?

Der Mittelstand unter 1.000 Mitarbeitenden ist von der direkten Berichtspflicht befreit. Indirekt bleiben ESG-Datenanforderungen aber bestehen — über Lieferketten, Bankfinanzierungen und Kundenanforderungen. Der freiwillige VSME-Standard bietet einen pragmatischen Einstieg.

Welche ESRS-Themen darf ich im Phase-in verschieben?

Biodiversität (E4), Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette (S2), betroffene Gemeinschaften (S3), Verbraucher (S4) und die Angaben zu finanziellen Auswirkungen. Klima (E1), eigene Belegschaft (S1) und Governance (G1) sind ab dem ersten Berichtsjahr Pflicht.

Wie viele Datenpunkte muss ich berichten?

Das ursprüngliche ESRS Set 1 enthielt 1.178 Datenpunkte. Die überarbeiteten Standards reduzieren das auf rund 330 Datenpunkte. Davon sind nach der Wesentlichkeitsanalyse typischerweise 100–200 für ein einzelnes Unternehmen relevant.

Lohnt sich eine ESG-Datenpipeline, wenn ich nicht berichtspflichtig bin?

Ja — wenn Sie Zulieferer berichtspflichtiger Unternehmen sind, Bankfinanzierungen benötigen oder in regulierten Branchen (Energie, Automotive) tätig sind. Der Aufbau einer schlanken Datenpipeline auf Basis des VSME kostet einen Bruchteil einer vollständigen CSRD-Implementierung und zahlt sich über reduzierte Zinsen und stabile Kundenbeziehungen aus.


Nächster Schritt: ESG-Dateninfrastruktur bewerten

Die CSRD-Übergangsbestimmungen geben Unternehmen mehr Zeit — aber nicht unbegrenzt. Wer die Phase-in-Erleichterungen strategisch nutzt, baut jetzt die Dateninfrastruktur auf und vermeidet den Compliance-Sprint in 2027.

Drei Sofort-Maßnahmen:

  1. Wesentlichkeitsanalyse durchführen — auch wenn Sie (noch) nicht berichtspflichtig sind. Sie identifiziert, welche ESG-Themen für Ihr Unternehmen relevant sind.
  2. Datenquellen inventarisieren — Wo liegen Ihre Energiedaten, HR-Kennzahlen, Scope-3-Informationen? In welchen Systemen?
  3. Pilotprojekt starten — Ein einzelner ESRS-Standard (z.B. E1 Klimawandel) als Proof of Concept für die Datenpipeline.

Pexon Consulting unterstützt Unternehmen beim Aufbau skalierbarer ESG-Datenplattformen — von der Wesentlichkeitsanalyse über die Datenintegration mit Azure und Cloud-Infrastruktur bis zum automatisierten Reporting.

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