KWG 25b KI: Auslagerung mit BaFin-Prüfrecht 2026

KWG 25b KI: wesentliche Auslagerung braucht schriftlichen Vertrag, Weisung, Kündigung und BaFin-Prüfrecht. Gateway statt Consumer-ChatGPT.

2 Sep.. 2026 | Compliance

Inhaltsverzeichnis

Constantin Budin, Principal Data & AI bei Pexon Consulting | 9 Min. Lesezeit | 02.09.2026


TL;DR

KWG 25b KI heißt: wesentliche Auslagerung braucht schriftlichen Vertrag, Weisung, Kündigung und BaFin-Prüfungsrechte. Consumer-ChatGPT auf der Kreditakte ist kein Vertrag, sondern Abfluss. Pexon Consulting (80 Mitarbeitende, Deutschland, Microsoft Partner) baut Gateway, Registerzeile und Kill-Switch. DORA Artikel 28 läuft parallel, nicht statt. Das Institut bleibt verantwortlich.

Consumer-ChatGPT Gateway nach Paragraph 25b
Schriftlicher Vertrag AGB der Website Anlage mit Weisung und Kündigung
BaFin-Prüfrecht fehlt Request-Log plus Vertragsklausel
Rückholplan Account bleibt Kill-Switch plus Open-Source-Exit

Das Problem: der Cloud-Rahmen steht, die KI-Zeile nicht

Fachbereiche legen Kreditakten, Beschwerden und Modelldokumente in die öffentliche ChatGPT-Oberfläche. Der Hyperscaler-Rahmen ist unterschrieben. Die Auslagerungszeile für das Modell fehlt.

Das ist der Ist-Zustand, den wir 2026 in Erstaufnahmen sehen. Paragraph 25b KWG verlangt angemessene Vorkehrungen, sobald Aktivitäten und Prozesse wesentlich ausgelagert werden. Abs. 2 belässt die Verantwortung beim Institut. Abs. 3 verlangt Schriftform, Weisung, Kündigung und Prüfungsrechte der BaFin, auch wenn der Dienstleister im EWR oder in einem Drittstaat sitzt.

Wir raten strikt ab, Consumer-ChatGPT (gpt-4.1 im Browser) als geduldeten Schattenweg zu belassen. Ohne Vertrag ist das keine Auslagerung. Es ist ein ungeregelter Abfluss. Mit Vertrag ohne Gateway steht die Klausel auf dem Papier und bricht in der Nutzung.

Seit dem 2. August 2026 greifen weitere Pflichten der KI-Verordnung für Transparenz obendrauf, ab dem 2. Dezember 2027 die für Hochrisiko nach Anhang III. Das ersetzt Paragraph 25b nicht. BAIT läuft zum 31. Dezember 2026 aus. IKT-Drittparteien steuern Sie ab dann über DORA, die Auslagerung unter KWG bleibt.


Was KWG 25b KI der Bank bei wesentlicher Auslagerung abverlangt

Die kurze Antwort: das Institut muss nachweisen können, dass der KI-Dienst schriftlich gebunden ist, weisungsfähig, kündbar und für die Aufsicht prüfbar. Nicht, dass jemand „KI-Richtlinie“ in Confluence abgelegt hat.

Abs. 1 knüpft die Vorkehrungen an Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt. Wesentlichkeit entscheidet das Institut mit der Auslagerungsbeauftragten, nicht Pexon. Das Auslagerungsregister erfasst wesentliche und nicht wesentliche Auslagerungen. Eine fehlende Zeile für das Modell ist trotzdem der Befund, den Prüfer zuerst sehen.

Abs. 3 ist der operative Kern. Schriftliche Vereinbarung. Rechte des Instituts einschließlich Weisung und Kündigung. Korrespondierende Pflichten des Auslagerungsunternehmens. Prüfungsrechte der BaFin und der Institutsprüfer dürfen nicht an der Landesgrenze enden. Sitzt der Anbieter in einem Drittstaat, braucht die wesentliche Auslagerung einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten.

Consumer-AGB erfüllen das nicht. Ein Azure-Rahmen ohne Modell, Region und Unterauftragnehmer auch nicht. KWG 25b KI ist die Vertrag-plus-Technik-Frage. Das Register nach DORA Artikel 28 ist die Steuerungsfrage daneben.

Die EU-AI-Act-Seite ordnet die Modellpflicht. Die Auslagerung bleibt KWG.


Schriftlicher Vertrag: Weisung, Kündigung, BaFin-Prüfrecht

xBRL und MVP sind die Einreichung für DORA. Sie ersetzen den Auslagerungsvertrag nicht.

Was wir in Projekten sehen: eine Cloud-Anlage, gepflegt vom Einkauf. Copilot sitzt auf SharePoint mit Kreditvorlagen. Associates nutzen private Accounts, weil die interne Suche unbequem ist. Keine der beiden Nutzungen hat Weisung, Kündigungsfrist und Prüfrecht am Prompt.

Unsere klare Empfehlung: die Vertragsklausel entsteht am Gateway, nicht in einer Nacharbeit vor der nächsten Prüfung. Jeder Request trägt Anbieter, Modell, Region, Datenklasse, Vertragskopf. Ohne Kopf lassen wir den Request nicht durch.

# Vertragskopf vor dem Prompt, nicht in der Jahresarbeit
def darf_auslagern(request: dict) -> bool:
    if not request.get("vertrag_id"):
        return False
    if request.get("datenklasse") in {"kredit", "kunde"} and not request.get("pruefrecht_bafin"):
        return False
    if request.get("drittstaat") and not request.get("zustellungsbevollmaechtigter"):
        return False
    return True

Ein Modell ohne Zeile ist kein Pilot. Es ist eine Lücke im Register und im Vertrag.

Für die Einordnung im Cluster: AI-Governance und Private AI im Banking. Beide ersetzen den Auslagerungsvertrag nicht.

Das läuft jetzt im POC. Was für den Produktivbetrieb fehlt: Schriftlicher Vertrag mit Weisung und Kündigung, BaFin-Prüfrecht in der Kette, Kill-Switch, Sperre der Consumer-URLs. Den Produktivweg beschreibt KI Bank nach Paragraph 25b KWG. Den Sprung klären Sie im Plattform-Check (45 Min).

Rückholplan und HITL sitzen vor dem ersten Prompt

Eine Kündigungsfrist im Cloud-Rahmen ohne zweite Route ist kein Exit, den ein Vorfall überlebt. Exit heißt hier: Modell oder Pfad in Minuten auf null, ohne die Fachoberfläche neu zu kaufen. Open-Source-Fallback im Tenant ist die technische Seite des Rückholplans.

HITL sitzt vor dem Versand nach außen. Internes Skizzieren hinter dem Gateway kann schmal starten. Autonomer Versand einer Kreditvorlage an Kunden oder Vermittler ist in diesem Setup Haftung, kein Gewinn.

Betrieb bei Pexon Consulting ist 8×5, nicht rund um die Uhr. Ein Kill-Switch in Minuten braucht keinen Nacht-Schalter. Er braucht eine getestete Route auf null.

Auditrechte ohne Logs sind Folie. Die Logs enthalten Modell, Region, User-ID, Vertragskopf, Datenklasse. Sie enthalten nicht den Klartext der Kreditakte. Wer Vollprotokoll vom Betrieb verlangt, baut eine zweite Geheimnisstelle. Das lehnen wir ab.

Wir raten davon ab, Paragraph 25b mit der AKS-Landing-Zone zu verwechseln. Cluster-Nachweise beantworten die Infra-Frage. Sie beantworten nicht, welches Sprachmodell gestern welche Beschwerde gesehen hat. Erst Vertragskopf und Whitelist, dann das Modell. Wer umdreht, kauft Infrastruktur und bleibt in der Auslagerung offen.


Checkliste, bevor Institutsdaten ins Modell dürfen

Sieben Punkte, ohne die der erste produktive Prompt nicht durch das Gateway darf:

  1. Browser-ChatGPT und private Accounts sind inventarisiert, Consumer-URLs im Institutsnetz gesperrt.
  2. Jeder KI-Dienst hat einen Vertragskopf: Anbieter, Modell, Region, wesentlich ja oder nein.
  3. Weisung, Kündigung und BaFin-Prüfrecht stehen im Vertrag, nicht auf der Marketingseite.
  4. Unterauftragnehmer der Inferenzkette sind gelistet, nicht nur der Hyperscaler.
  5. Drittstaat: Zustellungsbevollmächtigter, sonst kein Go-live.
  6. Kill-Switch einmal getestet: Modell auf null, Oberfläche bleibt.
  7. HITL vor Versand nach außen. Registerzeile als Abzug, nicht als Sonderprojekt.

Phase 0 listet jeden Schattenweg. Ohne diese Liste verdrahten wir den Kill-Switch ins Leere. Die Bank muss intern klären, wer die Auslagerungsanzeige auslöst. Das ersetzt Pexon nicht.

Pexon Consulting sieht denselben Ist-Zustand in fast jeder Bank-Erstaufnahme: das Modell ist schon da, der Vertrag hinkt. Wir drehen die Reihenfolge um. Erst Kette, dann Prompt.

DORA Artikel 28 bis 30 laufen parallel. Register, Anzeige, Vertragstext. Wer nur DORA baut und 25b offen lässt, hat den Officer beruhigt und den Auslagerungsbeauftragten unbeaufsichtigt gelassen. Den Registerweg legen wir extra: KI Bank nach DORA Art. 28.

Was der Plattform-Check in 45 Minuten klärt, ist absichtlich schmal. Sitzt ein Vertragskopf je Modell, oder nur der Hyperscaler-Rahmen? Läuft Copilot auf Institutsdaten ohne Prüfrecht? Ist der Consumer-Pfad im Netz offen? Kann der Kill-Switch ohne Ticket-Marathon auf null? Wenn eine dieser vier Fragen rot ist, bauen wir nicht noch ein Frontend.

KWG 25b KI fragt nach der Auslagerung am Prompt-Weg, nicht nach dem Node-Pool. Wer die GRC-Suite als Erledigt-Haken nimmt, kennt den Cloud-Vertrag. Die Suite kennt nicht claude-sonnet-4-6 im privaten Tab.

Pexon Consulting, 80 Mitarbeitende in Deutschland, Microsoft Partner, ISO 27001. Wir bauen den Weg. Das Siegel „25b-konform“ stellen wir nicht aus.


Häufig gestellte Fragen

Ist jede KI in der Bank KWG 25b KI, also wesentliche Auslagerung?

Nein. Abs. 1 knüpft angemessene Vorkehrungen an Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt. Wesentlichkeit entscheidet das Institut mit der Auslagerungsbeauftragten. Das Register erfasst wesentliche und nicht wesentliche Auslagerungen. Keine Rechtsberatung.

Was kostet das Gateway plus Auslagerungsvertrag?

Endpreis nach Scope, ohne Lockvogelzahl. Der Plattform-Check in 45 Minuten klärt Vertragskopf, Prüfrecht und Kill-Switch. Cloud und Modelle bleiben extra.

KWG 25b KI vs. DORA Artikel 28: was gehört wohin?

Paragraph 25b ist Auslagerung unter KWG: Vertrag, Weisung, Kündigung, BaFin-Prüfrecht. DORA Artikel 28 ist Steuerung und Informationsregister. Beide können denselben Anbieter treffen. Beides in einem H1 zu beantworten, vermischt Officer und Auslagerungsbeauftragte.

Reicht der Cloud-Rahmen für BaFin-Prüfungsrechte am Modell?

Kommt drauf an, aber: ein Rahmen ohne Modell, Region und Untervergabe hält die KI-Zeile nicht. Prüfungsrechte müssen die ausgelagerten Prozesse erreichen, nicht nur das Rechenzentrum.

Ersetzt eine DORA-fähige AKS-Zone den Auslagerungsvertrag?

Nein. Cluster-Nachweise sind Infrastruktur. KWG 25b KI fragt nach Vertrag, Weisung und Prüfrecht am Prompt-Weg.


Nächster Schritt

Wenn Fachbereiche das Modell schon im Browser haben, ist der nächste Schritt der Prompt-Weg, nicht ein weiteres Frontend. Mitbringen sollten Sie den bestehenden Auslagerungsvertrag und die Liste der Modelle, die heute schon Institutsdaten sehen. Den Stand klären Sie im Plattform-Check oben.


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