KI-Kompetenz Schulung 2026: Was Artikel 4 wirklich verlangt

KI-Kompetenz Schulung 2026: Was Artikel 4 nach dem Omnibus wirklich verlangt, warum kein Zertifikat nötig ist und wie ein belastbarer Nachweis aussieht.

21 Sep.. 2026 | Compliance

Inhaltsverzeichnis

Constantin Budin, Principal Data & AI bei Pexon Consulting | 10 Min. Lesezeit | 21.09.2026

Stand: September 2026. Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung.


TL;DR: KI-Kompetenz Schulung nach Artikel 4 in fünf Sätzen

Artikel 4 des EU AI Act verlangt seit dem 02.02.2025 von allen Anbietern und Betreibern KI-Kompetenz ihres Personals. Seit dem Digital Omnibus (27.07.2026) müssen sie Maßnahmen ergreifen, die den Kompetenzaufbau unterstützen, ohne ein Niveau garantieren zu müssen. Ein Zertifikat ist nicht nötig. Geschuldet ist eine risikoangemessene KI-Kompetenz Schulung plus Beleg.


Die Personalleiterin hat drei Angebote auf dem Tisch. Ein E-Learning für 39 Euro pro Kopf. Ein Zertifikatslehrgang für 1.800 Euro pro Person. Und eine Beratung, deren Folie mit „bis zu 15 Millionen Euro Bußgeld“ beginnt.

Im Frühjahr 2025 hatte sie von der Schulungspflicht gehört, damals hieß es, eine zuständige Behörde gebe es noch nicht. Also wurde das Thema vertagt. Seit August 2026 gibt es die Behörde. Keines der drei Angebote beantwortet die Frage, die jetzt im Raum steht: Was schulden wir konkret, und wie sieht der Beleg aus?

Die kurze Antwort: weniger, als der Markt behauptet, und anderes, als die meisten gekauft haben.


Das Problem: Die Pflicht ist überverkauft und zugleich ignoriert

Artikel 4 ist die am meisten überverkaufte und gleichzeitig am meisten ignorierte Pflicht der KI-Verordnung. Überverkauft, weil Anbieter von Kursen mit Bußgeldern werben, die sich am Text nicht festmachen lassen. Ignoriert, weil die Pflicht rund 18 Monate lang galt, ohne dass in Deutschland eine Behörde sie durchsetzen konnte.

Die Zahlen zeigen, wie groß der betroffene Kreis ist. Nach der Bitkom-Erhebung vom 14.09.2026 (603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten) setzen 57 Prozent der deutschen Unternehmen KI ein. Wer KI einsetzt, ist Betreiber, und für Betreiber gilt Artikel 4 unabhängig von Größe, Branche oder Risikoklasse. Dieselbe Erhebung meldet: 70 Prozent der Unternehmen schulen inzwischen, 25 Prozent bieten keinerlei Schulung an, im Vorjahr waren es 43 Prozent.

Geschult wird also zunehmend. Belegen kann das kaum jemand sauber: Der Satz „wir haben da mal eine Schulung gemacht“ fällt in unseren Erstgesprächen oft, eine Liste mit Datum, Inhalt und Zielgruppe liegt selten daneben. Und ehrlich gesagt ruft uns niemand wegen Artikel 4 an, sondern weil das Know-how fehlt.


Was der Text wirklich sagt: vorher und nachher

Der Digital Omnibus hat Artikel 4 umgeschrieben, nicht gestrichen. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24.07.2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am dritten Tag danach in Kraft, also am 27.07.2026. Die neue Fassung ersetzt die Pflicht zum Sicherstellen eines Niveaus durch eine Pflicht zum Unterstützen des Kompetenzaufbaus.

Am amtlichen deutschen Wortlaut beider Fassungen lässt sich der Unterschied direkt ablesen:

Fassung vom 13.06.2024 (gültig ab 02.02.2025) Fassung nach Omnibus (gültig ab 27.07.2026)
Kernpflicht Maßnahmen, „um nach besten Kräften sicherzustellen“, dass das Personal „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt“ Maßnahmen, „um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals […] zu unterstützen“
Niveau „ausreichendes Maß“ als Ziel ausdrücklich keine Pflicht, „für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren“
Maßstab technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, Einsatzkontext, betroffene Personen unverändert
Wer Anbieter und Betreiber, eigenes Personal und Personen, die im Auftrag mit KI arbeiten unverändert
Neu – Kommission veröffentlicht praktische Beispiele (Abs. 2), KI-Gremium gibt Empfehlungen ab (Abs. 3)

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 4 und Verordnung (EU) 2026/1744, Artikel 1 Nr. 5, jeweils EUR-Lex, abgerufen am 21.09.2026.

Zwei Dinge fallen auf. Erstens war schon die alte Fassung eine Bemühenspflicht („nach besten Kräften“), keine Erfolgsgarantie. Wer 2025 behauptet hat, jede einzelne Person müsse ein geprüftes Niveau erreichen, hat den Text überdehnt. Zweitens ist die Pflicht nicht weg. Die Kommission schreibt in ihrem Q&A zur KI-Kompetenz ausdrücklich, dass KI-Kompetenz eine Pflicht für Anbieter und Betreiber bleibt, nur ohne vorgegebenes Niveau.

Unsere Lesart für die Praxis: Sie müssen nicht mehr belegen, dass jemand etwas kann. Sie müssen belegen, dass Sie etwas getan haben, das zu Ihrem Einsatz passt. Das ist leichter, aber es ist nicht nichts.

Den gesamten Omnibus mit den verschobenen Hochrisiko-Fristen behandeln wir hier nicht. Was er für Anhang III bedeutet und warum die Verschiebung kein Grund zum Abwarten ist, steht in unserer Einordnung zum verschobenen EU AI Act.


Kein Zertifikat, kein Lehrplan, keine Konformitätsvermutung

Für Artikel 4 gibt es weder einen vorgeschriebenen Lehrplan noch ein Pflichtzertifikat. Die Kommission beantwortet die Frage nach Zertifikaten in ihrem Q&A mit einem Satz: Es braucht keins, ein interner Nachweis über Schulungen und andere Maßnahmen genügt. Eine Pflicht, das Wissen der Beschäftigten zu messen, besteht ebenfalls nicht.

Das entwertet ein Verkaufsargument, das Sie vermutlich schon gehört haben: „Mit unserem Zertifikat sind Sie AI-Act-konform.“ Die Kommission selbst betreibt ein Living Repository mit Praxisbeispielen aus dem AI Pact und stellt dazu klar, dass das Nachahmen dieser Beispiele nicht automatisch eine Konformitätsvermutung begründet. Wenn schon die Beispiele der Kommission nicht automatisch konform machen, macht es ein gekaufter Kurs erst recht nicht.

Gleichzeitig warnt die Kommission vor dem anderen Extrem. Beschäftigten nur die Betriebsanleitung eines KI-Systems zu geben oder sie zu bitten, diese zu lesen, dürfte nach ihrem Q&A in vielen Fällen nicht wirksam sein. Ein E-Learning kann ein Baustein für die breite Basis sein. Die Pflicht erfüllt es allein selten, weil der geschuldete Umfang vom Einsatz abhängt und nicht vom Kurskatalog.

Es gibt übrigens auch eine amtliche deutsche Handreichung: Das Beratungszentrum für KI am Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung haben das Papier „Kompetenzaufbau gemäß Art. 4 AI Act (KI-VO)“ veröffentlicht (Dokumentstand 25.10.2025). Es richtet sich an die Bundesverwaltung und stammt aus der Zeit vor dem Omnibus.


Die 15 Millionen, über die alle schreiben

Ob ein Verstoß gegen Artikel 4 unmittelbar ein Bußgeld auslöst, ist umstritten, und am Verordnungstext spricht wenig dafür. Wer Ihnen sagt, die Frage sei in die eine oder andere Richtung geklärt, verkürzt.

Die eine Position findet sich auf zahlreichen Seiten von Schulungsanbietern: Artikel 4 falle unter die Stufe bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die andere Position hält dagegen, dass Artikel 4 im Bußgeldkatalog des Artikels 99 nicht genannt wird und Sanktionen sich nach nationalem Recht richten.

Was wir selbst am Text geprüft haben, Stand 21.09.2026:

  1. Artikel 99 Absatz 4 zählt für die 15-Millionen-Stufe die Pflichten aus Artikel 16, 22, 23, 24, 26, 31, 33, 34 und 50 auf. Artikel 4 steht nicht darin. Der Omnibus hat den Katalog um Artikel 25 ergänzt, nicht um Artikel 4.
  2. Artikel 99 Absatz 1 überlässt es den Mitgliedstaaten, Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen für Verstöße gegen die Verordnung festzulegen, ausdrücklich auch Verwarnungen und nichtmonetäre Maßnahmen.
  3. Das deutsche KI-MIG, in Kraft seit 29.07.2026, nennt in seinem Bußgeldparagrafen (§ 15) Verstöße gegen Artikel 21, 27, 45 und 86. Artikel 4 taucht dort nicht auf.
  4. Die Kommission schreibt in ihrem Q&A, nationale Marktüberwachungsbehörden könnten Verstöße gegen Artikel 4 mit Sanktionen und anderen Maßnahmen ahnden, auf Grundlage nationaler Gesetze und verhältnismäßig. Wahrscheinlicher sei das, wenn ein Vorfall auf fehlende Schulung zurückgeht.

Für die Planung heißt das nüchtern: Ein eigenständiges Bußgeld allein wegen fehlender KI-Kompetenz Schulung lässt sich aus dem heutigen deutschen Text nicht ablesen. Behördliche Anordnungen bleiben möglich. Und fehlende Schulung wird zum Problem, sobald etwas schiefgeht, weil sie dann die Frage nach Fahrlässigkeit beantwortet. Ob Ihre Rechtsabteilung das für Ihr Haus anders gewichtet, sollte sie am konkreten Fall entscheiden.

Wichtiger als die Bußgeldfrage ist Artikel 26. Dort steht die härtere Kompetenzpflicht, und die steht sehr wohl im Katalog des Artikels 99 Absatz 4.


Artikel 26: Wo Kompetenz zur harten Pflicht wird

Wer ein Hochrisiko-KI-System betreibt, muss die menschliche Aufsicht Personen übertragen, „die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen“, so Artikel 26 Absatz 2. Das ist konkreter als Artikel 4 und trifft weniger Menschen, aber die richtig.

Der Unterschied liegt im dritten Wort: Befugnis. Eine geschulte Sachbearbeiterin, die ein KI-Ergebnis nicht stoppen darf, erfüllt Artikel 26 nicht. Für Hochrisiko-Systeme gehört deshalb neben den Teilnahmenachweis eine dokumentierte Aufsichtsrolle mit Eskalationsrecht.

Wann die Hochrisiko-Pflichten für Ihre Systeme greifen, hat der Omnibus teils verschoben. Das ändert nichts an der Logik: Wer heute für die breite Basis schult, sollte die spätere Aufsichtsrolle gleich mitplanen. Wie die Dokumentation für Hochrisiko-Systeme insgesamt aussieht, zeigt unser EU AI Act Compliance Framework.


Der Umfang richtet sich nach dem Risiko, nicht nach der Kopfzahl

Die Kommission nennt in ihrem Q&A vier Mindestschritte: ein allgemeines Verständnis von KI im Haus, die eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber, das Risiko der eingesetzten Systeme und darauf aufbauende Maßnahmen je Zielgruppe. Daraus ergeben sich in der Praxis drei Gruppen mit drei Tiefen:

Gruppe Wer das ist Was sie können muss Wie man es umsetzt
Alle, die KI-Werkzeuge nutzen dürfen breite Basis Was das Werkzeug kann und nicht kann, welche Daten hinein dürfen, woran man eine falsche Antwort erkennt, wo man meldet Kurze verpflichtende Einführung, dazu die Regeln sichtbar im Werkzeug selbst
Personen mit Aufsichts- oder Freigabefunktion fachliche Prüfer, Freigeber Zusätzlich die Fehlermuster im eigenen Fachgebiet, wann man nicht freigibt, wie man eskaliert Fachbereichsschulung plus dokumentierte Befugnis (bei Hochrisiko Pflicht nach Art. 26)
Personen, die KI-Systeme bauen, konfigurieren oder beschaffen Plattform-Team, Einkauf, Fachverantwortliche Zusätzlich Rollen nach der KI-Verordnung, Risikoklassen, Datenklassen, Protokollpflichten Vertiefte Schulung, regelmäßig wiederholt

Unsere Empfehlung ist unbequem für Kursanbieter: Eine kurze Pflichteinführung für alle plus eine halbtägige Vertiefung für die zwanzig Menschen, die tatsächlich freigeben und beschaffen, schlägt ein Zertifikat für jeden. Eine Stundenzahl schreibt die Verordnung nicht vor, und wir nennen auch keine als Norm.


Fünf Artefakte, die zusammen einen Nachweis ergeben

Ein belastbarer Nachweis der KI-Kompetenz besteht nicht aus Zertifikaten, sondern aus fünf datierten Artefakten, die zeigen, dass Sie risikoangemessen gehandelt haben. Jedes davon lässt sich in einer Prüfung vorlegen:

  1. Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme mit Einsatzzweck, Nutzergruppe und Risikoeinschätzung. Ohne dieses Verzeichnis schulen Sie ins Blaue, weil Sie nicht wissen, für welchen Einsatz.
  2. Zuordnung von Rollen zu Kompetenzstufen, also die drei Gruppen aus der Tabelle oben, übertragen auf Ihre Organisation.
  3. Teilnahmenachweise mit Datum, Inhalt und Zielgruppe. Belege, keine Zertifikate. Eine Exportliste aus dem Lernsystem reicht, wenn sie diese drei Felder hat.
  4. Die Materialien selbst, datiert und versioniert. Wer im März 2025 geschult hat, hat einen anderen Rechtsstand und andere Werkzeuge geschult als jemand, der im September 2026 schult.
  5. Wiederholungsrhythmus und Auslöser, schriftlich festgelegt: wie oft aufgefrischt wird und was passiert, wenn ein neues Werkzeug oder ein neues Modell freigeschaltet wird.

Unterschätzt werden die ersten beiden. Teilnahmelisten hat fast jeder, ein aktuelles Systemverzeichnis kaum jemand, und ohne es lässt sich nicht begründen, warum die Schulung zum Risiko passt.

Die Schulung läuft. Was für einen Nachweis im Produktivbetrieb fehlt: Ein Systemverzeichnis, das sich nicht von Hand pflegen muss, und die Verbindung zwischen „wer darf welches Werkzeug nutzen“ und „wer wurde dafür geschult“. Beides entsteht nebenbei, wenn alle Werkzeuge über einen gemeinsamen Zugang mit Anmeldung und Protokoll laufen. Wie wir KI-Enablement auf der eigenen Plattform aufbauen, steht auf der Angebotsseite.

Geschult und trotzdem keine Wirkung

Eine KI-Kompetenz Schulung wirkt nur, wenn das Werkzeug danach verfügbar ist. Wer im Januar schult und im Juni freischaltet, hat zweimal bezahlt, einmal für die Schulung und einmal für die Nachschulung.

Der schlechtere Fall ist Schulung ohne freigegebenes Werkzeug. Dann erhöht die Schulung die Neugier, aber nicht den Rahmen, und die Leute probieren mit privaten Konten aus, was sie gerade gelernt haben. So entsteht Schatten-KI, und Ihre Teilnahmeliste belegt dann vor allem, dass Sie davon wussten.

Der Engpass liegt selten im Kursinhalt. In einer internen Auswertung von 65 Firmengesprächen (Stand 24.02.2026) nannten 48 Prozent fehlende Personalkapazität und 43 Prozent Change Management und Akzeptanz als Hürde. Die Bitkom-Erhebung passt ins Bild: 66 Prozent der Unternehmen schätzen die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten als gering ein.

Wir raten deshalb, Schulung und Freischaltung als ein Projekt zu planen. Pexon Consulting, 80 Mitarbeitende in Deutschland und ISO 27001 zertifiziert, baut beides aus einer Hand: den gemeinsamen Zugang und die Befähigung darauf. Wenn Sie gerade evaluieren, ob Ihre Plattform die Protokolle für Revision, Datenschutz und AI Act überhaupt liefert, hilft ein Blick auf Datenschutz und AI Act auf der Plattform: EU-Region, Auftragsverarbeitungsvertrag und die Grenze, ab der nur noch On-Premise trägt.


Häufig gestellte Fragen

Was verlangt Artikel 4 des EU AI Act seit dem Omnibus?

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und ihrer Beauftragten zu unterstützen. Seit dem 27.07.2026 steht ausdrücklich im Text, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss. Die Pflicht selbst gilt weiter, seit dem 02.02.2025.

Gibt es für die KI-Kompetenz Schulung ein Pflichtzertifikat oder einen Lehrplan?

Nein. Die Europäische Kommission stellt in ihrem Q&A klar, dass kein Zertifikat nötig ist und ein interner Nachweis über Schulungen genügt. Einen vorgeschriebenen Lehrplan gibt es nicht, der Umfang richtet sich nach Einsatz und Risiko.

Reicht ein gekauftes E-Learning für die EU AI Act Schulungspflicht?

Für die breite Basis kann es ein Baustein sein, allein reicht es selten. Der geschuldete Umfang hängt von Ihren Systemen und Rollen ab, und Personen mit Freigabe- oder Beschaffungsfunktion brauchen mehr Tiefe. Außerdem begründet selbst das Nachahmen der Kommissionsbeispiele nicht automatisch Konformität.

Drohen Bußgelder bei fehlender KI-Schulung?

Das ist umstritten. Artikel 4 steht nicht im Bußgeldkatalog des Artikels 99 Absatz 4, und das deutsche KI-MIG nennt ihn in seinem Bußgeldparagrafen ebenfalls nicht (Stand 21.09.2026). Behördliche Maßnahmen bleiben möglich, und bei einem Vorfall wiegt fehlende Schulung schwer. Lassen Sie die Bewertung für Ihr Haus von Ihrer Rechtsabteilung treffen.

Was kostet ein belastbarer Nachweis der KI-Kompetenz?

Weniger als ein Zertifikat für alle. Der größte Posten ist selten der Kurs, sondern das Systemverzeichnis und die Rollenzuordnung. Beides fällt kaum ins Gewicht, wenn Ihre KI-Werkzeuge ohnehin über einen gemeinsamen Zugang mit Protokoll laufen, weil das Verzeichnis dann aus dem Betrieb entsteht.


Nächster Schritt

Die Pflicht ist kleiner, als der Markt behauptet. Der Bedarf ist größer. Wenn Sie den Nachweis nicht als Aktenordner, sondern als Nebenprodukt eines geregelten KI-Zugangs aufbauen wollen, sprechen wir gern über Rollen, Rechte und Protokoll. Bei Bedarf übernimmt ein Anwalt den rechtlichen Teil der Schulung, wir liefern den technischen und organisatorischen.

AI Governance Consulting
Der Nachweis entsteht im Betrieb, nicht im Ordner
Wir legen mit Ihnen fest, wer welche KI mit welchen Daten nutzen darf, und setzen das technisch um: Rollen und Rechte, Single Sign-on über Ihren Identity Provider, nachvollziehbares Logging und ein freigegebener Zugang statt Schatten-KI.

Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Rechtsstand und Quellen: 21.09.2026.


Die Basis-Schulung bei Pexon

Wer die Pflicht mit einem festen Format erledigen will: Unsere Basis-Schulung zum EU AI Act läuft als Halbtagsformat für bis zu 15 Teilnehmende und kostet 2.500 EUR. Inhalt sind die Fassung nach dem Digital Omnibus, die Rollen im Unternehmen und Regeln für den Alltag, dazu Unterlagen und ein Teilnahmenachweis. Darauf aufbauend gibt es Module für Führungskräfte, Teams und interne Multiplikatoren: KI-Kompetenz-Schulungsprogramm.

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