Constantin Budin, Principal Data & AI bei Pexon Consulting | 9 Min. Lesezeit | 02.09.2026
TL;DR
EnWG 5c KI heißt: angemessener Schutz für Netz-IT gilt schon bei der Beschaffung der Dienstleistung, nicht erst im Betrieb. Consumer-ChatGPT auf Störungsprotokollen ist eine unkontrollierte Dienstleistung an Systemen, die für den sicheren Netzbetrieb nötig sind. Pexon Consulting (80 Mitarbeitende, Deutschland, Microsoft Partner) verdrahtet Gateway, Lieferkette und Kill-Switch. NIS2 ist hier nicht die Leitfrage.
Das Problem: NIS2 im Kopf, ChatGPT auf dem Störungsticket
Leitwarte und Netzbetrieb fassen Störungsprotokolle, Dienstleister-Mails und Schaltanträge in der öffentlichen ChatGPT-Oberfläche zusammen. Die NIS2-Folie ist fertig. Der IT-Sicherheitskatalog hängt in der Schublade von 2015.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten und hat die alten § 11 Abs. 1a und 1b EnWG nach § 5c EnWG verschoben. Der Kern steht dort, nicht in einem generischen NIS2-H1. Wer EnWG 5c KI als „wir machen NIS2“ verkauft, beantwortet die falsche Prüferfrage.
Wir raten strikt ab, Consumer-ChatGPT (gpt-4.1 im Browser) auf Netz- oder Anlagenbezug zu dulden. Das Ticket enthält Ortsangaben, Betriebsmittel, Zeitlagen. Das ist Netz-IT, auch wenn niemand „Prozessleittechnik“ draufschreibt.
Seit dem 2. August 2026 greifen weitere Pflichten der KI-Verordnung. Das ersetzt § 5c nicht. Es kommt obendrauf.
Rund 900 Stadtwerke in Deutschland liegen in der Größe, in der Netz-IT und Vertrieb im selben Haus sitzen. Der CISO kauft hier nicht „KI nach NIS2“. Er kauft, dass die Beschaffung der KI-Dienstleistung den angemessenen Schutz schon hält.
Was EnWG 5c KI dem Stadtwerk abverlangt
Die kurze Antwort: Abs. 1 Satz 2. Der angemessene Schutz ist bereits bei der Beschaffung von Anlagengütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Eine KI-API, ein Copilot auf Störungstexten, ein gehostetes Modell auf Netzdaten: das ist Dienstleistung an Telekommunikations- und DV-Systemen, die für den sicheren Netzbetrieb nötig sind, sobald der Inhalt Netz- oder Anlagenbezug hat.
Abs. 1 benennt drei Adressaten: Netzbetreiber, bestimmte Anlagenbetreiber (wichtige oder besonders wichtige Einrichtung nach § 28 BSIG, Anlage am Netz), Betreiber digitaler Energiedienste in derselben Logik. Abs. 2: die BNetzA bestimmt die Anforderungen im IT-Sicherheitskatalog, im Einvernehmen mit dem BSI. Mit Einhaltung des Katalogs gilt der Schutz als eingehalten.
Die Kataloge 2015 (Strom- und Gasnetze) und 2018 (Anlagen) gelten weiter, bis die neue Festlegung nach § 5c Abs. 2 da ist. Es gibt keinen amtlichen „IT-Sicherheitskatalog 2.0“. Die BNetzA erarbeitet den Katalog für digitale Energiedienste und will ihn im Herbst 2026 konsultieren. Wer 2026 „Katalog 2.0 umgesetzt“ auf die Folie schreibt, erfindet eine Quelle.
Abs. 4 ist die Mindestliste, die der Katalog enthalten muss. Für den Prompt-Weg zählen besonders: Lieferkette einschließlich unmittelbarer Anbieter (Nr. 4), Zugriffskontrolle (Nr. 9), Krypto (Nr. 8), Vorfallbewältigung (Nr. 2), Angriffserkennung (Nr. 11). KI steht im Gesetzestext nicht als Wort. Sie fällt unter Dienstleistung, Lieferkette und Stand der Technik.
Abs. 6 (Katalog kritischer Komponenten, Frist 6. Januar 2026) ist ein anderer Baustein. EnWG 5c KI in diesem Artikel ist die Beschaffungs- und Gateway-Frage, nicht der Komponenten-Katalog.
§ 5d (Meldung, 24 Stunden / 72 Stunden / ein Monat) beantworten wir hier nicht mit. Die 24-Stunden-Frist ist kein SLA von Pexon Consulting und kein Betriebsversprechen. Betrieb bei uns ist 8×5. Der Kill-Switch ist ein getesteter Schalter, kein Rund-um-die-Uhr-Mythos.
Warum generisches NIS2 die Netz-IT nicht hält
NIS2 über das BSIG ist Registrierung, Risikomanagement, Meldewege auf Bundesebene. Im Energiesektor läuft der angemessene Schutz der Netz-IT lex specialis über EnWG §§ 5c bis 5e. Deshalb gehört „KI nach NIS2“ nicht in diesen H1.
Den NIS2-Überblick haben wir extra gelegt: Einführung in die NIS2-Richtlinie. Claude Code auf KRITIS-Quellcode ist ein anderes Setup: Claude Code und NIS2 im Stadtwerk. EnWG 5c KI ist der Prompt-Weg auf Störung, Ticket und Dienstleister-Mail.
Unsere klare Empfehlung: Consumer-Weg zuerst schließen, dann den ersten Use Case (interne Störungsanalyse ohne Steuerbefehl). Wer ein Modell kauft und den Katalog nachzieht, hat die Reihenfolge falsch.
Kein OT-Steuerbefehl ohne menschliche Freigabe. KI bleibt Assistenz. Isolation von der Prozessleittechnik ist Pflicht in der Architektur, nicht optional.
# Netzklasse vor dem Modell, Steuerbefehl nie ohne Freigabe
def darf_ins_modell(dokument: dict, ziel: str) -> bool:
if dokument.get("klasse") == "netz_it" and dokument.get("weg") == "public_llm":
return False
if ziel == "steuerbefehl":
return bool(dokument.get("freigabe_leitwarte"))
return True
M365-Copilot kann im Hybrid bleiben, wenn die Klasse den Weg steuert. Dieselbe Akte im privaten Consumer-Konto bleibt der Kill-Fall.
Die AI-Governance ordnet Rollen. § 5c ordnet die Beschaffung.
So setzt Pexon Consulting EnWG 5c KI technisch um
Ein Prompt-Weg. SSO über das Stadtwerk-Verzeichnis. Zweckfilter. Modell-Katalog mit Ablaufdatum. Audit: wer, wann, welches Modell, Datenklasse Netz ja oder nein, Freigabe ja oder nein. Betrieb sieht Metriken, nicht das Klartext-Protokoll der Leitwarte.
Weg A: Modell im Tenant oder on-prem. Weg B: EU-Inferenz hinter Vertragskette. Public ChatGPT ist keiner der Wege. Unterauftragnehmer analog Katalog Nr. 4 die Kette hinunter.
Kill-Switch: Modell in Minuten auf null, ohne die Oberfläche neu zu kaufen. Einmal getestet, bevor der erste produktive Prompt läuft.
Die Energie-Hub-Seite zeigt die Use-Cases. EnWG 5c KI ist die Bedingung, unter der ein Use-Case auf Netz-IT überhaupt beschafft werden darf.
Was wir in Erstgesprächen hören: „Wir sind nach ISO 27001 zertifiziert, der Katalog ist erledigt.“ Das Zertifikat nach den alten Katalogen bleibt gültig, solange die BNetzA die 2015/2018-Dokumente fortgelten lässt. Es deckt nicht den Schatten-Prompt im Browser. Phase 0 listet jeden Weg, bevor wir verdrahten.
Pexon Consulting stellt kein Siegel „EnWG-konform“ aus. Das Stadtwerk bleibt Betreiber. Wir verdrahten den einzigen Weg.
Checkliste vor dem ersten Netz-Prompt
Sieben Punkte, ohne die das erste Störungsticket nicht ins Modell darf:
- Browser-ChatGPT und private Accounts sind inventarisiert, Consumer-URLs im Stadtwerk-Netz gesperrt.
- Datenklasse „Netz / Anlage / intern“ sitzt vor dem Gateway.
- Die KI-Dienstleistung ist als Beschaffung dokumentiert, nicht als kostenloser Browser-Test.
- Unterauftragnehmer von Modell, Cloud und Monitoring sind gelistet (Katalog Nr. 4).
- Kein Steuerbefehl, keine Schalthandlung ohne Freigabe der Leitwarte.
- Vorfallweg verweist auf § 5d, ohne 24-Stunden-SLA von Pexon.
- Kill-Switch einmal getestet. Alte Kataloge 2015/2018 als geltender Stand benannt, kein erfundener Katalog 2.0.
Art. 4 der KI-Verordnung verlangt KI-Kompetenz beim Personal. Das ersetzt die Lieferkette nicht. Wer das Netzpersonal ohne Klasse prompten lässt, hat EnWG und AI Act gleichzeitig offen.
Was der Plattform-Check in 45 Minuten klärt: Liegt Netzbezug in einem Consumer-Modell? Ist die KI-Nutzung als Beschaffung dokumentiert oder als privater Browser-Test? Stehen Unterauftragnehmer analog Katalog Nummer 4? Wurde der Kill-Switch einmal getestet? Wenn eine Antwort rot ist, ist der nächste Schritt nicht „NIS2-Folie aktualisieren“. Der nächste Schritt ist der Prompt-Weg.
Ein Satz, den wir in Stadtwerken oft hören: „Die Leitwarte darf das nicht, der Innendienst schon.“ Innendienst schreibt aus demselben Störungsprotokoll. Ortsangabe, Betriebsmittel, Zeitlage wandern mit. Die Klasse hängt am Inhalt, nicht an der Abteilung. Deshalb filtert das Gateway die Datenklasse, nicht das Organigramm.
Chinese Walls zwischen Netz und Vertrieb sind ein anderer Paragraph (§ 6a EnWG). Hier geht es um Schutz bei der Beschaffung. Wer beide Fragen in einem H1 mischt, baut weder die Mauer noch das Gateway.
Die BNetzA-Seite zum IT-Sicherheitskatalog sagt den geltenden Stand offen: alte Kataloge fort, neue Festlegung in Arbeit, Konsultation für digitale Energiedienste im Herbst 2026. Das ist das Event, gegen das wir den Text halten, nicht gegen eine erfundene Fassung. EnWG 5c KI bleibt die Beschaffungsfrage. Der Katalog wechselt die Referenz, der Prompt-Weg nicht.
CISO und Netzbetrieb brauchen denselben Ist-Stand: welche Modelle sehen Störungstexte heute schon. EnWG 5c KI macht daraus eine Beschaffungsfrage, keine Kulturdebatte. Wer die Kulturdebatte zuerst führt, bleibt der Browser-Weg.
Häufig gestellte Fragen
Ist EnWG 5c KI dasselbe wie NIS2 für Stadtwerke?
Nein. NIS2/BSIG ist der horizontale Rahmen. § 5c EnWG ist lex specialis für den angemessenen Schutz der Netz- und Anlagen-IT, inklusive Beschaffung der Dienstleistung.
Was kostet Gateway plus Kill-Switch auf einem Störungs-Use-Case?
Endpreis nach Scope, ohne Lockvogelzahl. Der Plattform-Check in 45 Minuten klärt Klasse, Lieferkette und Schalter. Cloud und Modelle bleiben extra.
EnWG 5c vs. EnWG 5d: was gehört wohin?
§ 5c ist Schutz und Beschaffung. § 5d ist die Meldung (24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat). Die Fristen sind Betreiberpflicht, kein Pexon-SLA.
Darf Copilot auf M365 bleiben?
Ja, im Hybrid, wenn die Klasse den Weg steuert und Netzbezug nicht in den Consumer-Pfad läuft. Ungeregelter Copilot auf Leitwarten-Postfächern ist kein Hybrid, das ist der Schattenweg.
Gilt schon der neue IT-Sicherheitskatalog nach § 5c Abs. 2?
Nein. Bis zur neuen Festlegung gelten die Kataloge 2015 und 2018 fort. Der Katalog für digitale Energiedienste soll im Herbst 2026 in die Konsultation. Wir bauen gegen den geltenden Stand, nicht gegen eine erfundene Fassung.
Nächster Schritt
Wenn der Netzbetrieb das Modell schon im Browser hat, ist der nächste Schritt der Prompt-Weg, nicht ein weiteres Frontend. Mitbringen sollten Sie den letzten Katalog-Nachweis und die Liste der Modelle, die heute schon Störungstexte sehen. Den Stand klären Sie im Plattform-Check oben.
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